(Version 1.1 ¦ gültig ab 27. Juni 2020)
1 Regelungsgegenstand und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Pitsch Fitnesscenter GmbH («Pitsch Fitness») und ihren Kunden («Mitglied») in Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen und Anlagen des Pitsch Fitness Centers in Adliswil («Pitsch Fitness Center»).
1.2 Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft gemäss Ziffer 2.1 anerkennt das Mitglied diese AGB.
2 Mitgliedschaften
2.1 Pitsch Fitness bietet unterschiedliche Mitgliedschaften für die Nutzung der Dienstleistungen und Anlagen des Pitsch Fitness Centers an, welche online oder persönlich im Pitsch Fitness Center erworben werden können.
2.2 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
2.3 Für den Check-in/-out und die Nutzung der Garderobenkästchen erhält das Mitglied gegen eine einmalige Depotgebühr von CHF 40 ein persönliches Chiparmband.
2.4 Mittels des persönlichen Chiparmbands elektronisch erfasste Check-in- und Check-out-Zeiten stellt Pitsch Fitness dem Mitglied auf Anfrage für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge zur Verfügung.
2.5 Das Chiparmband ist im Pitsch Fitness Center gut sichtbar zu tragen.
3 Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedschaftsbeitrag bzw. die erste monatliche Teilzahlung werden spätestens 30 Tage nach Vertragsbeginn zur Zahlung fällig.
4 Nutzungsvoraussetzungen und Haftungsbeschränkung
4.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Pitsch Fitness Centers erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds.
4.2 Die Nutzung der Angebote von Pitsch Fitness setzt eine ausreichende, ausschliesslich vom Mitglied einzuschätzende körperliche und geistige Gesundheit voraus.
4.3 Mit Ausnahme der Haftung für Schäden, die nachweislich vorsätzlich oder durch die Grobfahrlässigkeit von Pitsch Fitness verursacht wurden, lehnt Pitsch Fitness jegliche Haftung für Schäden ab, welche dem Mitglied aus oder bei Gelegenheit der Nutzung des Pitsch Fitness Centers entstehen.
5 Betriebszeiten
5.1 Auf der Website von Pitsch Fitness werden die jeweils gültigen Betriebszeiten der Anlagen und Einrichtungen sowie die Verfügbarkeit der Angebote publiziert.
5.2 Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Änderungen oder Einschränkungen der Angebote und/oder der Betriebszeiten besteht kein Anspruch auf Rückvergütung und/oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
6 Benutzungsordnungen und Anweisungen
Das Mitglied verpflichtet sich, die Benutzungsordnungen, insbesondere die Hausordnung, die Verhaltensregeln für den Wellnessbereich sowie die Regeln betreffend Kidsclub (FAQ), einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
7 Sistierung der Jahresmitgliedschaft
7.1 Bei Einhaltung der Bedingungen gemäss Ziffer 2 wird eine Sistierung der Jahresmitgliedschaft auf Antrag des Mitgliedes in folgenden Fällen kostenlos gewährt:
(a) Bei Ferien von mindestens zwei Wochen und maximal zwei Monaten;
(b) Bei Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall gegen Vorweisung eines ärztlichen Attests;
(c) Bei beruflichen oder schulischen Auslandaufenthalten gegen Vorweisung einer Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Ausbildungsinstituts;
(d) Bei obligatorischen Militär- oder Zivildiensten gegen Vorweisung einer Bestätigung der Schweizer Armee bzw. der zuständigen Zivildienststelle.
7.2 In den Fällen gemäss lit. (a), (c) und (d) muss der Antrag auf Sistierung im Voraus bei Pitsch Fitness eingereicht werden. Bei Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall (lit. (b)) muss der Antrag auf Sistierung umgehend, spätestens jedoch einen Monat nach der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit, bei Pitsch Fitness eingereicht werden.
7.3 Bei einer Sistierung verlängert sich die Jahresmitgliedschaft um die Dauer der Sistierung.
7.4 Die Sistierung hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit des Mitgliedschaftsbeitrages.
8 Vertragsdauer und automatische Erneuerung der Jahresmitgliedschaft
8.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaft.
8.2 Die Jahresmitgliedschaft erneuert sich automatisch, sofern diese nicht 20 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Mitglied wird von Pitsch Fitness frühzeitig schriftlich über den Vertragsablauf und das Kündigungsrecht informiert.
8.3 Das Nichtbenützen der Leistungen berechtigt weder zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses noch zur Rückforderung oder Reduktion des Mitgliedschaftsbeitrages.
9 Datenschutz
9.1 Gestützt auf Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) und gemäss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
9.2 Personendaten werden ausschliesslich gemäss der Datenschutzerklärung genutzt.
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Diese AGB unterliegen ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht.
10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen (Schweiz).